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Minijob Verdienstgrenze

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Die Minijob Verdienstgrenze bestimmt, wann eine geringfügige Beschäftigung vorliegt. Für Minijob 2025 liegt die Grenze bei 556 Euro monatlich. Hochgerechnet auf das Jahr ergibt das 6.672 Euro.

Minijobberinnen und Minijobber üben eine abhängige, geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. Die Arbeitszeit ist flexibel, die Bezahlung darf im Durchschnitt die 556 Euro Minijob nicht überschreiten, sonst wird die Stelle sozialversicherungspflichtig.

Unterschieden werden Minijob, kurzfristige Beschäftigung und Selbstständigkeit. Die kurzfristige Beschäftigung ist zeitlich begrenzt (höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage). Bei Unklarheiten hilft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Rund 7,5 Millionen Menschen sind in einer Minijob-Grenze-basierten Beschäftigung tätig. Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und wurde schrittweise angehoben: 2023 waren es 520 Euro, 2024 = 538 Euro, 2025 = 556 Euro.

Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?

Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist eine geringfügig entlohnte abhängige Beschäftigung, bei der das monatliche und jährliche Entgelt bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Definition Minijob hilft Arbeitgebern und Beschäftigten, Abgabenpflichten und steuerliche Folgen einzuordnen. Bei Unsicherheiten bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Clearingstelle zur Klärung an.

Definition und rechtliche Einordnung

Rechtliche Einordnung Minijob beruht auf der geringfügige Beschäftigung §8 SGB IV. Minijobs sind abhängig Beschäftigungen, bei denen der Arbeitgeber Ort, Zeit und Tätigkeit bestimmt. Arbeitsvertrag und Weisungsgebundenheit sind typische Hinweise auf ein abhängiges Arbeitsverhältnis. Selbstständigkeit vs Minijob tritt auf, wenn die Person frei über Einsatz, Zeit und Auftraggeber entscheidet oder mehrere Auftraggeber hat.

Für Minijobs gelten besondere Abgabenregeln: in der Regel keine Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Pauschalbesteuerung möglich und seit 2013 Rentenversicherungspflicht mit reduziertem Beitragssatz.

Aktuelle Werte 2025: 556 Euro monatlich und 6.672 Euro jährlich

Die Minijob Grenze 2025 liegt bei 556 Euro monatlich, das entspricht 6.672 Euro jährlich. Diese Werte orientieren sich an der Mindestlohnentwicklung und bestimmen, ab wann eine Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wird. Schwankende Entgelte sind zulässig, entscheidend ist die Jahresbetrachtung.

Wird die Grenze überschritten, entsteht grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es gibt Übergangsregelungen für unvorhersehbare Überschreitungen, die kurzzeitig toleriert werden können.

Unterschied zur kurzfristigen Beschäftigung und zu Selbstständigkeit

Kurzfristige Beschäftigung unterscheidet sich deutlich: Das Entgelt ist unerheblich, entscheidend ist die zeitliche Begrenzung. Bei kurzfristiger Beschäftigung gelten die 3 Monate Regel oder alternativ 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Bei Minijob ist die Geldhöhe maßgeblich. Kurzfristige Beschäftigungen bleiben sozialversicherungsfrei, wenn sie im Voraus befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Die Unfallversicherung und mögliche Pauschalbesteuerung folgen eigenen Regeln.

Kriterium Minijob Kurzfristige Beschäftigung
Rechtsgrundlage geringfügige Beschäftigung §8 SGB IV Arbeitszeitliche Befristung (Dauerregel)
Verdienstgrenze 2025 556 Euro monatlich / 6.672 Euro jährlich Entgelt unerheblich, Zeitbegrenzung zählt
Dauer regelmäßige Beschäftigung ohne Laufzeitlimit max. 3 Monate Regel oder 70 Arbeitstage
Sozialversicherung pauschale Arbeitgeberbeiträge, Rentenpflicht möglich sozialversicherungsfrei bei Vorliegen der Kriterien
Indizien Weisungsgebundenheit, Arbeitsvertrag Vorab befristet, nicht berufsmäßig
Prüfstellen Deutsche Rentenversicherung (Entgeltkatalog) Finanzamt und Unfallversicherungsträger

Minijob – wie viel Geld?

Wer wissen möchte, Minijob wie viel Geld bedeutet, schaut zuerst auf die Monats- und Jahresgrenze. Seit 2025 liegt die Monatsgrenze bei 556 € und der Jahreswert bei 6.672 €. Schwankungen im Monatsverdienst sind erlaubt, wenn der Jahresverdienst Minijob die Grenze nicht überschreitet. Für die Berechnung Minijob Grenze ist die Beschäftigungsdauer von zwölf Monaten relevant.

Minijob wie viel Geld

Monatliche und jährliche Berechnung der Verdienstgrenze

Zur korrekten Berechnung Minijob Grenze addiert man alle Zahlungen über zwölf Monate. Wer in einzelnen Monaten mehr als 556 € erhält, bleibt im Rahmen, falls der Jahresverdienst Minijob 6.672 € nicht überschreitet. Bei Arbeitsverhältnissen mit weniger als zwölf Monaten oder bei planbaren Einmalzahlungen prüft die Minijob-Zentrale den Dreimonatsschnitt.

Was zum Verdienst zählt: laufende Löhne, Einmalzahlungen, Sachbezüge

Zum Jahreseinkommen gehören laufende Löhne und vorhersehbare Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld Minijob oder Urlaubsgeld. Auch Sachbezüge Minijob zählen, wenn sie einen geldwerten Vorteil darstellen. Tariflich vereinbarte Sonderzahlungen gelten als hinreichend sicher erwartet und müssen in der Anfangsberechnung berücksichtigt werden.

Was nicht zum Verdienst zählt: steuerfreie Pauschalen, Übungsleiter-/Ehrenamtspauschalen

Steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben in der Regel außer Betracht. Die Übungsleiterpauschale Minijob bis 3.000 € jährlich und die Ehrenamtspauschale bis 840 € werden nicht auf die Minijob-Grenze angerechnet. Kombinationen sind möglich, sodass ein Minijob plus Übungsleiterpauschale Minijob wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

Praktische Hinweise zur Bewertung

  • Vorhersehbare Sonderzahlungen müssen bei Vertragsbeginn einfließen.
  • Unvorhersehbare Einmalzahlungen werden zum Zeitpunkt der Auszahlung geprüft.
  • Arbeitgeber sollten den Entgeltkatalog der Deutschen Rentenversicherung nutzen, um Sachbezüge Minijob korrekt zu bewerten.

Tätigkeitsfelder: Privathaushalt versus Gewerbe

Minijobs gibt es in Privathaushalten und im gewerblichen Bereich. Die Einordnung bestimmt Rechte, Pflichten und Abgaben. Wer den Unterschied kennt, wählt die richtige Form für Haushaltshilfe oder gewerbliche Beschäftigung.

Minijob im Privathaushalt: haushaltsnahe Tätigkeiten und Vorteile

Ein Minijob Privathaushalt umfasst haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen, Einkaufen, Gartenarbeit, Kinderbetreuung, Pflege und Haustierbetreuung.

Die Anmeldung erfolgt einfach per Haushaltsscheck über die Minijob-Zentrale. Privathaushalte profitieren von geringeren Abgaben und können steuerliche Entlastungen geltend machen.

Minijob im Gewerbe: typische Branchen und Meldepflichten

Gewerbliche Minijobber arbeiten oft in Einzelhandel, Gastronomie, Industrie oder Verwaltung. In diesen Minijob Branchen gelten strengere Meldepflicht Minijob und Aufzeichnungspflichten für Arbeitsstunden.

Arbeitgeber im Gewerbe melden monatlich per Beitragsnachweis bei der Minijob-Zentrale und zahlen höhere pauschale Abgaben.

Anmeldung und Unterschiede bei Abgaben

Die Minijob Anmeldung ist für beide Bereiche verpflichtend. Bei Privathaushalten nutzt man den Haushaltsscheck, bei Gewerbe die regulären Meldevorgänge.

Abgaben Minijob Privathaushalt vs Gewerbe unterscheiden sich deutlich. Privathaushalte zahlen insgesamt weniger an Arbeitgeberanteilen. Gewerbliche Arbeitgeber leisten höhere pauschalen Beiträge und führen Umlagen sowie Unfallversicherung ab.

Eine klare Unterscheidung schützt vor Nachzahlungen und Prüfungen. Rechtzeitige Minijob Anmeldung bei der Minijob-Zentrale schafft Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Arbeitszeit und Mindestlohn im Minijob

Der Mindestlohn 2025 Minijob beeinflusst direkt, wie viele Stunden im Monat möglich sind, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Für 2025 gilt ein 12,82 € Stundenlohn. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten die Stunden Minijob klar planen und dokumentieren, damit Monatsverdienst und Grenze zusammenpassen.

Mindestlohn 2025 Minijob

Praktische Beispiele helfen bei der Einordnung. Ein Stundenrechner Minijob zeigt, dass bei 12,82 € Stundenlohn rund 43,37 Stunden Minijob pro Monat möglich sind, um unter 556 € zu bleiben. Höhere Stundenlöhne reduzieren die erlaubten Stunden deutlich.

Arbeitszeitkonto Minijob kann für flexible Lösungen dienen. Zeitguthaben Minijob lassen sich ansparen und ausgleichen. Vereinbarungen über Gleitzeit oder Jahreszeitkonten müssen schriftlich geregelt sein, damit Abgaben und Ausgleich korrekt erfolgen.

Überstunden Minijob sind erlaubt, wenn Regeln eingehalten werden. Minijobber zum Mindestlohn dürfen bis zu 50 % mehr arbeiten als vereinbart, ohne dass automatisch eine Sozialversicherungspflicht entsteht. Überschreitet der Arbeitgeber diese Puffer, sind Nachzahlungen fällig.

Im Folgenden sind Stundenlohn Beispiele und die jeweiligen maximalen Stunden Minijob übersichtlich dargestellt.

Stundenlohn (€) Maximale Stunden Minijob / Monat Monatsverdienst (€) Bemerkung
12,82 € (Mindestlohn 2025 Minijob) 43,37 Std. ≈ 556,00 € Referenzwert für 2025
13,00 € 42,76 Std. ≈ 556,00 € leichte Rundung in Stunden
14,00 € 39,71 Std. ≈ 556,00 € weniger Stunden durch höheres Entgelt
20,00 € 27,80 Std. ≈ 556,00 € hoher Stundenlohn verringert Arbeitszeit
13,90 € (Plan 2026) ≈ 43,30 Std. ≈ 602,00 € Prognose: Minijob-Grenze erhöht sich
14,60 € (Plan 2027) ≈ 43,33 Std. ≈ 633,00 € Prognose: Anpassung an Mindestlohn

Zur täglichen Praxis: Arbeitgeber sollten die wöchentliche Arbeitszeit im Vertrag festlegen. Das reduziert das Risiko, dass Arbeit auf Abruf zur Annahme einer höheren regelmäßigen Arbeitszeit führt. Ein Stundenrechner Minijob hilft bei der Planung.

Bei Ende des Arbeitsverhältnisses ist ein verbleibendes Zeitguthaben Minijob auszuzahlen, wenn kein Ausgleich möglich ist. Dokumentation, transparente Stundenaufzeichnung und klare Absprachen schützen beide Seiten vor Nachforderungen.

Überschreitung der Verdienstgrenze und Ausnahmen

Die Überschreitung Minijob Grenze kann schnell passieren. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten wissen, welche Regeln gelten, welche Ausnahmen möglich sind und welche Prüfungsrisiken Minijob damit verbunden sind.

Regel: Folgen bei Überschreitung

Wenn der durchschnittliche Monatsverdienst die Grenze übersteigt, wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtig eingestufte Beschäftigung. Die Folgen Überschreitung betreffen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Bei künstliche Schwankungen wie absichtlich überhöhten Arbeitszeiten über mehrere Monate prüft die Deutsche Rentenversicherung genau. Ergibt die Prüfung eine Täuschung, drohen Nachzahlungen Minijob und Rückforderungen über bis zu vier Jahre.

Ausnahme: unvorhersehbare Überschreitungen

Es gibt eine Ausnahme Überschreitung Minijob für unvorhersehbare Fälle. In bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr darf der Verdienst maximal das Doppelte der Monatsgrenze erreichen. Das entspricht der 1.112 Euro Regel in 2025.

Typische Beispiele sind kurzfristige Krankheitsvertretungen oder einmalige Sprünge beim Stundenvolumen. Entscheidend ist, dass die unvorhersehbare Überschreitung bei Beschäftigungsbeginn nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet wurde.

Konsequenzen bei künstlichen Schwankungen und Prüfungsrisiko

Sehr große Schwankungen, etwa zwei Monate Vollzeit und ansonsten kaum Stunden, erhöhen das Prüfungsrisiko Minijob. Prüfkriterien sind Vorhersehbarkeit von Einmalzahlungen, regelmäßige Höhe des Entgelts und Muster im Entgeltkatalog der DRV.

Arbeitgeber sollten feste wöchentliche Stunden vertraglich regeln, um die gesetzliche Vermutung bei Arbeit auf Abruf zu vermeiden. Andernfalls drohen Nachzahlungen Minijob und Nachforderungen für Sozialversicherungsbeiträge.

  • Beobachten Sie die Monatsverdienste systematisch.
  • Dokumentieren Sie unvorhersehbare Einsätze mit Grund und Dauer.
  • Nutzen Sie den Entgeltkatalog der Deutschen Rentenversicherung als Prüfinstrument.

Mehrere Minijobs, Nebenjobs und Kombinationen

Wer mehrere Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung hat, sollte die Regeln zur Zusammenrechnung kennen. Bei ausschließlich mehreren Minijobs werden die Beträge addiert und können die Vorteile eines einzelnen Minijobs aufheben. Das gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern laufen.

Zusammenrechnung bei mehreren Minijobs ohne Hauptbeschäftigung

Bei mehreren Minijobs führt die Zusammenrechnung Minijobs dazu, dass das Gesamteinkommen geprüft wird. Liegt die Summe über der Verdienstgrenze, werden alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Ein Beispiel: zwei Minijobs mit 300 € und 200 € sind unproblematisch. Kommt ein dritter mit 150 € hinzu, steigt der Gesamtverdienst auf 650 € und die Minijob-Regelungen entfallen.

Kombination mit sozialversicherungspflichtigem Hauptjob und Folgen

Ein Minijob mit Hauptjob bleibt meist sozialversicherungsfrei als Nebenbeschäftigung. Beginnt man einen zweiten Minijob, kann dieser Nebenjob sozialversicherungspflichtig werden und steuerlich in Steuerklasse 6 erfasst werden. Bei besonderen Statusfällen wie Beamtenstellen werden Nebentätigkeiten zusammengerechnet und können Renten- oder Arbeitslosenversicherungspflicht auslösen, während Kranken- und Pflegeversicherung oft unberührt bleiben.

Ehrenamt/Übungsleiterpauschale: zusätzliche steuerfreie Einkünfte

Steuerfreie Pauschalen bereichern die Gestaltung von Nebentätigkeiten. Die Übungsleiterpauschale Minijob ist bis zu 3.000 € jährlich steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale liegt bei bis zu 840 € jährlich steuerfrei. Solche Beträge werden bei der Minijob-Grenze nicht angerechnet und können dazu beitragen, dass ein steuerfrei Minijob kombinierbar bleibt.

Arbeitgeber müssen Meldungen korrekt vornehmen. Die Minijob-Zentrale prüft Beiträge und meldet Änderungen bei sozialversicherungspflichtigem Status. Wer mehrere Minijobs addieren will, sollte die Folgen für Abgaben und Lohnsteuer prüfen, um unangenehme Nachforderungen zu vermeiden.

Beiträge, Steuern und Rentenversicherung

Arbeitskosten bei einem Minijob zeigen sich in mehreren Posten. Arbeitgeber tragen den Großteil der Abgaben Minijob in Form pauschaler Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, dazu kommen Umlagen Minijob für Lohnfortzahlung und die Pflicht zur Unfallversicherung Minijob.

Bei gewerblichen Minijobs liegt die typische Gesamtabgabenquote bei rund 35,07 Prozent. Darin sind Arbeitgeberanteile enthalten, die monatlich an die Minijob-Zentrale gemeldet werden. Arbeitgeber können sich für den Pauschalsatz 2 Prozent entscheiden, statt individuelle Lohnversteuerung zu wählen.

Für Minijobber gilt seit 2013 die Rentenversicherungspflicht. Der klassische Arbeitnehmeranteil beträgt 3,6 Prozent Minijob vom Bruttolohn. Arbeitgeber zahlen den restlichen Rentenbeitrag, so dass die Beschäftigung in der Regel rentenversicherungspflichtig bleibt.

Minijobber haben die Möglichkeit zur Befreiung Rentenversicherung Minijob. Die Erklärung erfolgt formlos schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber. Nach Eingang meldet der Arbeitgeber dies an die Minijob-Zentrale; die Entscheidung ist dauerhaft für diese Beschäftigung.

Wer überlegt, sich befreien zu lassen, sollte Vor- und Nachteile abwägen. Eine Befreiung Rentenversicherung Minijob reduziert Abgaben und erhöht das Nettogehalt kurzfristig. Langfristig können Rentenansprüche, Reha-Leistungen und Riester-Zulagen betroffen sein.

Für Minijob im Privathaushalt gelten abweichende Regeln. Minijob Privathaushalt Abgaben sind niedriger, da Arbeitgeber pauschal weniger tragen. Die Abgaben setzen sich im Regelfall aus pauschalen Renten- und Krankenbeiträgen plus Umlagen zusammen.

Konkrete Splitte zeigen: Bei Privathaushalt trägt der Arbeitgeber üblicherweise nur einen geringen Pauschalbetrag, Arbeitnehmer leisten anteilig Rentenversicherung. Die Minijob-Zentrale zieht entsprechende Beiträge regelmäßig ein, oft halbjährlich per Lastschrift.

Arbeitgeber haben Wahlmöglichkeiten bei der Versteuerung. Die Steueroption Minijob erlaubt es, eine Pauschalsteuer zu nutzen oder die Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers anzuwenden. Der Pauschalsatz 2 Prozent bleibt für viele Gewerbebetriebe eine einfache Lösung.

Umlagen Minijob und Unfallversicherung Minijob sind verpflichtend zu beachten. Genaue Abrechnungen minimieren Nachzahlungsrisiken. Arbeitgeber sollten Anmeldung und Meldewege zur Minijob-Zentrale ernst nehmen, damit rechtliche Pflichten erfüllt werden.

Praktische Hinweise für Arbeitgeber und Minijobber

Bei der täglichen Arbeit mit Minijobs gilt: rechtzeitig anmelden, sauber dokumentieren und vertraglich klären. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Minijob Anmeldung. Privathaushalte nutzen für die Meldung den Minijob-Zentrale Haushaltsscheck. Nur korrekt angemeldete Beschäftigungen sind legal und schützen vor Nachforderungen.

Minijob Anmeldung

Anmeldung und Formulare

Gewerbliche Arbeitgeber melden Minijobs regelmäßig per Beitragsnachweis Minijob an die Minijob-Zentrale. Die Zentrale zieht Beiträge halbjährlich per Lastschrift ein. Für Privathaushalte ist der Haushaltsscheck die einfache Lösung.

Nutzen Sie die Meldeformulare und den Minijob-Rechner für Budgetplanung. Entscheiden Sie früh, ob pauschale Besteuerung oder individuelle Abrechnung sinnvoller ist. Die Meldung schützt vor Rückforderungen und schafft Klarheit für Arbeitnehmer.

Aufzeichnungspflicht und vertragliche Regelungen

Die Aufzeichnungspflicht Minijob verlangt genaue Stundenaufzeichnungen durch den Arbeitgeber, außer bei bestimmten Privathaushalten und engen Familienangehörigen. Führen Sie Aufzeichnungen täglich oder monatlich, damit Beitragsnachweis Minijob und Prüfungen sauber ablaufen.

Ein klarer Arbeitsvertrag Minijob sollte Arbeitszeit, Lohn und Überstundenregelungen enthalten. Fehlen feste Stundenangaben, kann nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden vermutet werden. Diese Annahme kann bei Mindestlohn zu Sozialversicherungspflicht führen.

Arbeit auf Abruf und Zeitplanung

Arbeit auf Abruf Minijob bietet Flexibilität. Vorsicht ist geboten, weil fehlende Vereinbarungen zur Arbeit auf Abruf Minijob schnell zu einer regelmäßigen Stundenzahl führen. Legen Sie Mindest- und Maximalstunden schriftlich fest.

Nutzen Sie Minijob Zeitplanung mit Arbeitszeitkonto, um Zeitguthaben zu verwalten und Ausgleichsfristen einzuhalten. Bei Vertragsende sind ausstehende Guthaben auszuzahlen.

Tipps, um Nachzahlungen zu vermeiden

Zur Vermeidung von Nachzahlungen Minijob vermeiden Sie künstliche Schwankungen beim Entgelt und klare Regelungen im Vertrag. Überprüfen Sie regelmäßig die Jahresverdienstgrenze und berücksichtigen Sie Einmalzahlungen bei der Kalkulation.

Minijob Arbeitgeber Tipps: legen Sie wöchentliche Arbeitszeiten fest, führen Sie die Aufzeichnungspflicht Minijob gewissenhaft und nutzen externe Beratung bei Unsicherheiten. Rückforderungen können bis zu vier Jahre zurückgehen, deshalb lohnt sich präzises Handeln.

  • Frühzeitig Minijob Anmeldung durchführen
  • Monatliche Beitragsnachweis Minijob fristgerecht melden
  • Arbeitsvertrag Minijob schriftlich: Stunden, Lohn, Überstunden
  • Arbeitszeitkonto zur Minijob Zeitplanung einsetzen
  • Bei Unklarheiten Minijob-Zentrale oder Deutsche Rentenversicherung konsultieren

Fazit

Der Minijob bleibt 2025 attraktiv wegen einfacher Handhabung, geringem Verwaltungsaufwand und sozialer Absicherung durch die Unfallversicherung. Die Verdienstgrenze von 556 € pro Monat bzw. 6.672 € jährlich ist zentral und ergibt sich aus dem Mindestlohn von 12,82 € in 2025. Wichtig ist: Es handelt sich um abhängige Beschäftigung, nicht um Selbstständigkeit.

Planungen für 2026/2027 können die Grenze durch höhere Mindestlöhne anheben. Halten Sie daher Monats- und Jahreswerte im Blick und beachten Sie, dass alle regelmäßig erwarteten Zahlungen zum Verdienst zählen. Unvorhersehbare Überschreitungen sind nur für bis zu zwei Monate und maximal 1.112 € zulässig.

Für Arbeitgeber und Beschäftigte gelten klare Pflichten: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, genaue Aufzeichnungen und korrekte Abrechnung. Wer mehrere Jobs, Arbeit auf Abruf oder Einmalzahlungen kombiniert, sollte Minijob Tipps nutzen und im Zweifel Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen Steuerberater einholen.

Zusammengefasst zeigt diese Minijob Zusammenfassung 2025: Mit korrekter Dokumentation und Planung bleibt der Minijob eine einfache Option zur Beschäftigung. Das Fazit Minijob lautet: Regelmäßig prüfen, richtig melden und Umfeld (Mindestlohn, Stunden, Zusatzverdienste) beachten, um Sozialversicherungsrisiken und Nachzahlungen zu vermeiden.

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